Bei einem Sterbefall zu Hause
Bitte nehmen Sie unmittelbar nach Eintritt des Todes Kontakt mit uns auf.
Sie erreichen uns unter 02618/22 21 oder 0664/307 98 28.
Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden, die Verständigung des diensthabenden Arztes nehmen wir bereits gerne für sie vor.
Alle weiteren Schritte werden mit Umsicht und Feingefühl von uns mit Ihnen besprochen.
Damit sie sich in Ruhe und auf Ihre Weise verabschieden können, vereinbaren
wir mit Ihnen wann die Abholung vom Trauerhaus vonstatten gehen soll.
Die Würde eines Menschen bleibt – auch über den Tod hinaus – erhalten.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus/Pflegeheim
Nachdem Sie die Todesnachricht erhalten haben, nehmen Sie bitte unverzüglich mit uns Kontakt auf. Der diensthabende Arzt wird in diesem Fall vom Krankenhaus bzw. Pflegeheim beauftragt. Wir nehmen bereits Kontakt mit der Prosektur auf und helfen Ihnen gerne bei allen weiteren Schritten.
Bei einem Sterbefall an einem öffentlichen Ort (Unfall)
In diesem Fall wird Ihnen die Todesnachricht von der Polizei überbracht. Bitte kontaktieren Sie uns umgehend, damit in Absprache mit der Polizei und Ihnen, die Überführung vom Todesort zur Aufbahrungshalle erfolgen kann.
Bei einem Sterbefall im Ausland
Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Polizei oder Botschaft). Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie, wenn Sie uns bitte umgehend davon informieren.